Sind Vitaldatenerhebungen fehlerhaft erfasst, beispielsweise die falschen Werte oder beim falschen Kunden, können sie annulliert werden. Damit die Annullierung auch zu einem späteren Zeitpunkt nachvollzogen werden kann, muss bei der Annullierung zwingend ein Verlaufsberichtseintrag erfasst werden.
Hinweis
Ein Verlaufsberichtseintrag kann nur erfasst werden, wenn eine aktuelle Hilfe- und Pflegedokumentation vorhanden ist.
Vitaldatenerhebung annullieren
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Online-Hilfe zuletzt aktualisiert am: 18. November 2016 |
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