Ausdruck «Bedarfsmeldung für pflegerische Leistungen»
Das Bedarfsmeldeformular verschiedener Kantone kann in der Leistungsplanung ausgedruckt werden. Mit Hilfe der Postleitzahl des gewählten Kunden wird das korrekte Formular ausgewählt. Die Basis für die Stunden ist das Leistungsplanungsblatt.
Hinweise
- Wohnt der Kunde in einem Kanton, für welchen kein Bedarfsmeldeformular im Perigon
Spitex-Organisation / Alters- und Pflegeheim seinen Sitz hat.
- Bevor ein Ausdruck erstellt werden kann, muss die Verordnungsperiode erfasst sein.
- Weitere Informationen zu Abweichungen zwischen dem Leistungsplanungsblatt und der Bedarfsmeldung sind im KapitelInformationen zu Differenzen zwischen dem Leistungsplanungsblatt und dem Bedarfsmeldeformular verfügbar(siehe Kapitel «Informationen zu Differenzen zwischen dem Leistungsplanungsblatt und dem Bedarfsmeldeformular»).
- Ist das Leistungsplanungsblatt beim Druck noch nicht gesperrt, sind die Angaben im Bedarfsmeldeformular ebenfalls nicht definitiv und können sich noch ändern. Die Angaben im Bedarfsmeldeformular sind erst definitiv, wenn das dazugehörige Leistungsplanungsblatt gesperrt ist.
- Die Hilflosenentschädigung wird nur auf den Bedarfsmeldeformularen der Kantone AG, BE, BL, BS, GR (DEU und ITA), LU, OW, SH, SO, SZ, UR und ZG ausgegeben.
Pfad


Verwendung
Der Ausdruck Bedarfsmeldung für pflegerische Leistungen wird verwendet, um das vollständige Bedarfsmeldeformular auszudrucken.
Inhalt
Der Ausdruck enthält das gesamte Bedarfsmeldeformular.
Hinweis
Für das Bedarfsmeldeformular wird die Versicherung verwendet, welche zu Beginn der Verordnungsperiode gültig ist/war.
Empfänger
Arzt (Zur Kontrolle und Bestätigung)
Weiteres Vorgehen
Der Arzt leitet die bestätige Bedarfsmeldung an die Versicherung weiter.