QR-Rechnungen einrichten
Allgemeine Informationen
- QR-Rechnungen werden im Perigon
- Die bisherigen Einzahlungsscheine werden noch bis Ende September 2022 unterstützt. Nach diesem Datum werden können nur noch QR-Rechnungen eingesetzt werden. https://www.postfinance.ch/de/ueber-uns/medien/newsroom/medienmitteilungen/einzahlungsscheine-werden-2022-vom-markt-genommen.html
Weitere Informationen zu den QR-Rechnungen
Weitere Informationen zu den QR-Rechnungen in der Schweiz finden Sie unter https://www.einfach-zahlen.ch.
Benötigte Perigon-Version
Damit QR-Rechnungen im Perigon Erweiterte und/oder verbesserte Version einer Software auf die benötigte Perigon-Version (2020.1 und höher) zu planen.
Benötigtes Papier
Für den Druck von QR-Rechnungen wird ein neues, perforiertes Papier benötigt, damit der Zahlteil und der Empfangsschein von der Rechnung abgetrennt werden können.
Benötigte IBAN
Damit QR-Rechnungen durch die Finanzinstitute verarbeitet werden können, wird neu eine zusätzlichen IBAN, die QR-IBAN benötigt. Die QR-IBAN wird durch die Finanzinstitute erstellt und an ihre Kunden verteilt.
Im KonfigurationseintragQR-Rechnung aktiv ab das Datum erfassen, ab welchem sämtliche gedruckten Rechnungen als QR-Rechnungen erstellt werden sollen(siehe Konfigurationseintrag «QR-Rechnung aktiv ab» im Kapitel «Konfiguration Rechnungsverwaltung»).
- Alle gedruckten Rechnungen werden ab diesem Datum als QR-Rechnungen erstellt
- Die Zahlstellen können ab diesem Datum für QR-Rechnungen konfiguriert werden
Zahlstellen anpassen
- Das Menü U166 Zahlstellen
öffnen und im Listenbereich die gewünschte Zahlstelle markieren.
- In der Symbolleiste auf Korrigieren
klicken oder die Taste F5 drücken.
- Die Ansicht zur Bearbeitung der Zahlstelle wird geöffnet.
- Im Bereich QR-Zahlungen: in den Eingabefeldern Typ und QR-IBAN die benötigten Angaben erfassen.
- In der Symbolleiste auf Speichern
klicken oder die Taste F2 drücken.
- Die benötigten Anpassungen bei allen Zahlstellen wiederholen.
- Die Zahlstellen sind angepasst.
Prüfung der QR-Rechnung
Vor dem Versand der ersten QR-Rechnungen an die Kunden sollte Ihr Finanzinstitut prüfen, ob die QR-Rechnungen verarbeitet werden können.