L202 Mahnverwaltung
In der Mahnverwaltung werden Mahnungen für die Rechnungen im Perigon
Informationen zum Einfluss von Teilzahlungen auf einen laufenden Mahnprozess
Das Mahnwesen ist in der Schweiz gesetzlich nicht abschliessend geregelt. Offene Beträge müssen also nicht zwingend gemahnt werden. Dadurch wird es möglich, direkt nach Ablauf der Zahlungsfrist die Betreibung oder eine Klage vor Gericht einzuleiten. Das Setzen der Mahnstufen usw. kann von jedem Unternehmen frei definiert werden.
Mahnprozess nach Teilzahlung
Nach einer Teilzahlung beginnt im Perigon
Informationen zur Anzeige der Mahnungen
Beim Öffnen des Menüs L202 Mahnverwaltung wird eine Übersicht über mahnfähige Rechnungen/Mahnungen angezeigt. Mit Hilfe der Filter kann diese Anzeige angepasst werden(siehe Kapitel «Filterkriterien Mahnverwaltung»). Bei dieser Ansicht handelt es sich um eine Vorschau die aufzeigt, welche Rechnungen/Mahnungen gemahnt werden können. Damit die Mahnungen effektiv erstellt werden, müssen diese gedruckt werden(siehe Kapitel «Mahnungen drucken»).
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