E-Mahnung versenden
Der Versand einer elektronischen Mahnung (E-Mahnung) unterscheidet sich nicht vom Versand einer elektronischen Rechnung(siehe Kapitel « E-Rechnung versenden»). Bei einem Mahnlauf wird bei allen Teilrechnungsempfängern, welche noch eine offene E-Rechnung haben, eine E-Mahnung erstellt(siehe Kapitel «Mahnungen»).
Hinweise
- Die E-Mahnung werden (gleich wie die E-Rechnungen) in der Ansicht L104 E-Rechnungen
verwaltet.
- Das Auswahlmenü E-Mahnung übermitteln im Menü U112 Kunden
(Register Teilrechnung Empfänger) anpassen, falls eine Versicherung keine E-Mahnungen verarbeiten kann(siehe Kapitel «U112 Kunden»).