E-Mahnung versenden

Der Versand einer elektronischen Mahnung (E-Mahnung) unterscheidet sich nicht vom Versand einer elektronischen Rechnung(siehe Kapitel « E-Rechnung versenden»). Bei einem Mahnlauf wird bei allen Teilrechnungsempfängern, welche noch eine offene E-Rechnung haben, eine E-Mahnung erstellt(siehe Kapitel «Mahnungen»).

Hinweise

  1. Die E-Mahnung werden (gleich wie die E-Rechnungen) in der Ansicht L104 E-Rechnungen verwaltet.
  2. Das Auswahlmenü E-Mahnung übermitteln im Menü U112 Kunden (Register Teilrechnung Empfänger) anpassen, falls eine Versicherung keine E-Mahnungen verarbeiten kann(siehe Kapitel «U112 Kunden»).